NEU! Die Nürnberger Prozesse (1946-1949) werden allgemein als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts gefeiert. Erstmals wurde die Planung und Führung eines Angriffskrieges -rückwirkend- zum Verbrechen gegen die Menschheit erklärt und die Täter abgeurteilt.
 
Der Autor widerlegt in einem neuen und überaus breiten Ansatz diese Bewertung gründlich - zum einen durch die Darlegung der historischen Entwicklung der Rechtsauffassung zur Frage des Krieges, zum anderen durch einen eindrucksvollen Nachweis der gegebenen Rechtswirklichkeit, vor allem durch Untersuchung und Bewertung der Kriege zwischen 1919 und 1945 sowie im Zeitraum nach 1945.
 
Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Nürnberger Prozesse keine Rechtsgrundlage hatten und weder eine „Sternstunde des Rechts" waren noch in der Folgezeit Kriege -auch Angriffskriege- erschwert oder verhindert haben. Die Prozesse waren ein singuläres Ereignis ohne wesentliche Folgewirkung.
 
  • 272 Seiten
  • zahlreiche Abb, umfangreicher Quellennachweiss sowie Literatur- und Personenverzeichnis
  • Format ca. 19 x 26 cm
  • deutscher Text
  • Hardcover gebunden.

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